Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Merlin Dacosta
freiberuflich tätig unter „Weihnachtsmann Merlin“
Holstenhofweg 85
22043 Hamburg
und seinen Auftraggebern über Weihnachtsmann- und sonstige vereinbarte Eventauftritte.Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers gelten nur, wenn „Weihnachtsmann Merlin“ ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Durchführung eines individuell vereinbarten Weihnachtsmann- oder Eventauftritts.
Datum, Ort, ungefähre beziehungsweise vereinbarte Auftrittszeit, Dauer, Vergütung und wesentliche Leistungsbestandteile ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung.
Inhalt und Gestaltung des Auftritts werden soweit möglich auf die jeweilige Veranstaltung abgestimmt. „Weihnachtsmann Merlin“ verbleibt innerhalb des vereinbarten Rahmens eine angemessene künstlerische und situationsbedingte Gestaltungsfreiheit.
Insbesondere bei Auftritten mit Kindern kann der Ablauf abhängig von Alter, Stimmung, Reaktion der Kinder und der Situation vor Ort angepasst werden. Eine bestimmte emotionale Reaktion, Beteiligung oder Begeisterung einzelner Personen wird nicht geschuldet.
§ 3 Anfrage und Vertragsschluss
Eine erstmalige Anfrage über Kleinanzeigen, Website, WhatsApp, E-Mail, Telefon oder einen anderen Kommunikationsweg ist unverbindlich und stellt noch keine Buchung dar.
Nach Abstimmung der wesentlichen Vertragsdaten unterbreitet „Weihnachtsmann Merlin“ dem Auftraggeber ein individuelles Angebot beziehungsweise übermittelt eine Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Eckdaten und dem Preis.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot eindeutig annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch eine eindeutige Bestätigung per Kleinanzeigen-Nachricht, WhatsApp, E-Mail oder durch Zahlung einer vereinbarten Anzahlung erfolgen.
Eine mündliche Einigung kann ebenfalls einen Vertrag begründen. Zur besseren Nachweisbarkeit werden die wesentlichen Vertragsdaten anschließend regelmäßig in Textform bestätigt.
Ein individuelles Angebot kann auf eine Annahmefrist beschränkt werden. Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, kann „Weihnachtsmann Merlin“ das Angebot für 48 Stunden freihalten. Nach Ablauf dieser Zeit besteht kein Anspruch darauf, dass der Termin weiterhin verfügbar ist.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 4 Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Bei Verträgen über Weihnachtsmann- und Eventauftritte, die für einen konkreten Termin oder Zeitraum vereinbart werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Information zum Widerrufsrecht.
Die Buchung ist nach Vertragsschluss verbindlich. Etwaige gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- oder sonstige Rechte bleiben unberührt.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers und Vorbereitung des Auftritts
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle zur Durchführung des Auftritts notwendigen Informationen zur Verfügung.
Bei privaten Familienbesuchen sind insbesondere vereinbarte Geschenke rechtzeitig vorzubereiten, eindeutig zu kennzeichnen und an dem vorher vereinbarten Ort bereitzustellen.
Für die Richtigkeit der übermittelten Namen, Informationen, Geschenkzuordnungen und Inhalte für das Goldene Buch ist der Auftraggeber verantwortlich.
Fehler, die ausschließlich auf falschen, unvollständigen oder missverständlich übermittelten Angaben des Auftraggebers beruhen, stellen keinen Mangel der Leistung dar.
Der Auftraggeber sorgt für einen sicheren und zumutbaren Zugang zum Veranstaltungsort. Tiere sind so zu beaufsichtigen beziehungsweise zu sichern, dass von ihnen keine Gefahr oder erhebliche Beeinträchtigung des Auftritts ausgeht. Tiere, deren Anwesenheit für die sichere oder störungsfreie Durchführung des Auftritts relevant sein kann, sind vorab mitzuteilen.
Soweit für den Auftritt besondere organisatorische Anforderungen vereinbart wurden, beispielsweise ein bestimmter Zugang, ein Ablageort für Geschenke oder ein Treffpunkt, hat der Auftraggeber deren Umsetzung sicherzustellen.
§ 6 Auftrittszeit, Routenplanung und Verspätungen
Bei privaten Familienbesuchen, insbesondere an stark ausgelasteten Tagen wie dem 24., 25. und 26. Dezember, werden mehrere Auftritte im Rahmen einer Route durchgeführt.
Sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Fixzeit vereinbart wurde, ist die genannte Auftrittszeit als geplante beziehungsweise voraussichtliche Auftrittszeit zu verstehen.
Aufgrund von Verkehr, Wetter, Straßenverhältnissen, unvorhersehbaren Verzögerungen bei vorhergehenden Auftritten oder vergleichbaren Umständen können zeitliche Abweichungen entstehen. Bei privaten Routen ist erfahrungsgemäß mit zeitlichen Abweichungen von bis zu etwa 30 Minuten zu rechnen.
Bei außergewöhnlichen und von „Weihnachtsmann Merlin“ nicht beherrschbaren Umständen können auch größere Abweichungen auftreten. Der Auftraggeber wird hierüber, soweit möglich, frühzeitig informiert.
„Weihnachtsmann Merlin“ bemüht sich insbesondere bei privaten Besuchen, den Auftraggeber kurz vor der tatsächlichen Ankunft über die voraussichtliche Ankunftszeit zu informieren.
Eine zumutbare Verspätung begründet keinen Anspruch auf Minderung, sofern der Auftritt noch durchgeführt werden kann und der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 7 Vergütung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei Privatkunden (insbesondere Neukunden) kann „Weihnachtsmann Merlin“ eine Anzahlung verlangen. Höhe und Zahlungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung. Die Anzahlung wird vollständig auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist eine verlangte Anzahlung innerhalb von drei Kalendertagen nach Vertragsschluss zu leisten.
Wird eine fällige Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet, ist „Weihnachtsmann Merlin“ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben.
Bei privaten Auftraggebern ist die verbleibende Vergütung unmittelbar nach dem Auftritt in bar oder entsprechend der individuell vereinbarten Zahlungsweise fällig.
Bei Unternehmern, insbesondere Firmen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Einkaufszentren, erfolgt die Abrechnung regelmäßig nach Durchführung der Veranstaltung per Rechnung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf etwaige nach einer Absage bestehende gesetzliche Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche angerechnet.
§ 8 Absage oder Kündigung durch den Auftraggeber
Für verbindlich gebuchte und auf einen konkreten Termin oder Zeitraum festgelegte Auftritte besteht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vorliegen, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Eine darüber hinausgehende freiwillige oder vertragliche Stornierungsmöglichkeit wird nicht eingeräumt.
Möchte der Auftraggeber einen bereits verbindlich gebuchten Auftritt nicht mehr durchführen lassen, richten sich die daraus entstehenden Rechte und Pflichten sowie etwaige Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit „Weihnachtsmann Merlin“ aufgrund der Absage einen Anspruch auf Vergütung oder Schadensersatz behält, werden gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen sowie ein gegebenenfalls tatsächlich erzielter anderweitiger Erwerb berücksichtigt.
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Eine gewünschte Verschiebung auf einen anderen Termin bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von „Weihnachtsmann Merlin“. Ein Anspruch auf einen Ersatz- oder Ausweichtermin besteht nicht.
§ 9 Vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen und Nichtdurchführbarkeit
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftritt zum vereinbarten beziehungsweise angekündigten Zeitpunkt ohne vermeidbare Verzögerungen beginnen kann.
Verzögerungen, die beispielsweise dadurch entstehen, dass niemand erreichbar ist, der Zugang nicht möglich ist, Geschenke noch gesucht oder vorbereitet werden müssen oder andere vereinbarte Vorbereitungen fehlen, fallen in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Muss aufgrund einer solchen Verzögerung Rücksicht auf nachfolgende verbindlich gebuchte Termine genommen werden, darf die Auftrittsdauer entsprechend verkürzt werden. Der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
Ist ein Auftritt aus Gründen, die ausschließlich der Auftraggeber zu vertreten hat, trotz Leistungsbereitschaft von „Weihnachtsmann Merlin“ nicht oder nicht vollständig durchführbar, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Vergütungsanspruch.
§ 10 Sicherheit und Verhalten während des Auftritts
„Weihnachtsmann Merlin“ ist berechtigt, einen Auftritt nicht zu beginnen oder abzubrechen, wenn eine konkrete Gefahr für Personen besteht oder die Durchführung aufgrund aggressiven, beleidigenden, belästigenden oder sonst unzumutbaren Verhaltens erheblich beeinträchtigt wird.
Soweit der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Veranstaltungsteilnehmer die Ursache hierfür gesetzt haben und eine zumutbare Abhilfe nicht möglich ist beziehungsweise trotz Aufforderung nicht geschaffen wird, bleiben Vergütungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 11 Ausfall durch „Weihnachtsmann Merlin“ und höhere Gewalt
Kann „Weihnachtsmann Merlin“ den vereinbarten Auftritt aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen, nicht vorhersehbaren Gründen nicht durchführen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Eine Verpflichtung zur Stellung eines Ersatzdarstellers besteht nicht.
Bereits für den nicht erbrachten Auftritt geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von „Weihnachtsmann Merlin“ liegen, insbesondere erheblichen Unwettern, behördlichen Maßnahmen, nicht vorhersehbaren Straßensperrungen oder vergleichbaren Ereignissen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 12 dieser AGB und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Haftung
„Weihnachtsmann Merlin“ haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Ebenfalls unbeschränkt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet „Weihnachtsmann Merlin“ nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden oder Fehler, die unmittelbar auf unrichtigen Angaben, fehlerhaften Geschenkkennzeichnungen, unsicheren örtlichen Gegebenheiten oder sonstigen Pflichtverletzungen des Auftraggebers beruhen, haftet „Weihnachtsmann Merlin“ nur nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen.
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer verbleibt während des gesamten Auftritts bei den Eltern, Sorgeberechtigten beziehungsweise den vom Auftraggeber eingesetzten Aufsichtspersonen. Dies gilt insbesondere bei Fotoaufnahmen und bei unmittelbarem körperlichem Kontakt. Kleine Kinder dürfen nur mit Zustimmung und im Beisein einer verantwortlichen Begleitperson auf den Schoß des Darstellers gesetzt werden. Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den Auftritt vorgesehenen Zugangswege und Aufenthaltsbereiche frei von vermeidbaren Hindernissen und Gefahrenquellen sind. Insbesondere sind herumliegende Gegenstände, Spielzeuge, Kabel oder vergleichbare Stolper- und Beschädigungsgefahren nach Möglichkeit aus den Laufwegen zu entfernen. Dies gilt insbesondere, da die Sicht und Bewegungsfreiheit des Darstellers durch Kostüm, Bart, Brille und sonstige Requisiten eingeschränkt sein kann. Ein etwaiges Mitverschulden des Auftraggebers oder der geschädigten Person wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
§ 13 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen durch den Auftraggeber während des Auftritts sind grundsätzlich zulässig, soweit keine Rechte anderer anwesender Personen entgegenstehen.
Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Aufnahmen durch „Weihnachtsmann Merlin“ erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung beziehungsweise einer sonst bestehenden gesetzlichen Rechtsgrundlage.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung der Buchung und des Auftritts sowie im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von „Weihnachtsmann Merlin“.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.